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Könnte mir nie passieren!
Wie häufig hat man das schon gesagt oder gedacht? Und dann passiert es doch! Aus Versehen, unabsichtlich - klar, aber trotzdem: irgend jemand hat den Schaden und will Ersatz.

Und dann haften Sie, denn wenn Sie anderen Schaden zufügen, müssen Sie diesen ersetzen. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Wenn es sein muß, ein Leben lang. So will es das Gesetz.

Gesetz:
Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (§ 823 Abs. 1 BGB)

Besitzen Sie eine Haftpflichtversicherung, können Sie Schadenersatzansprüchen i.d.R. gelassen entgegensehen. Der Schaden muß aber dem versicherten Risiko zuzurechnen und nach den dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Bedingungen versichert sein.

Aus diesem Grund sollten Sie die Bedingungen des Vertrages genau prüfen,
z.B.
- ist Ihre ganze Familie versichert oder sind nur Sie versichert,
- ist der Öltank mitversichert,
- ist der Hund mitversichert,
- ....
Antrag / Deckungskonzept Privathaftpflicht

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